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[von am 30 Jan 2008 | Kein Kommentar |

Laut Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) §71
Abs. 2 heisst es:

“Der Stadtbezirks- oder Ortsbeirat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören.
Der Stadtbezirksbeirat hat ferner die örtliche Verwaltungsstelle des Stadtbezirks in allen wichtigen Angelegenheiten zu beraten. Sofern in den Ausschüssen des Gemeinderats wichtige Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, auf der Tagesordnung stehen, kann der Stadtbezirksbeirat eines seiner Mitglieder zu den Ausschusssitzungen entsenden. Das entsandte Mitglied nimmt an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teil.

Wie sich der Ortsbeirat Neustadt zusammensetzt, auf welche Akzeptanz er im Stadtrat stösst und weiteres gibt es bei den Neustadtgrünen zu lesen.