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Verwaltungsgericht kippt Entscheidung der Stadt Dresden

von am 18 Februar 2011 2 Kommentare

Wie DNN-Online, SZ-Online sowie Kanal 8 soeben mitteilen, hat das Verwaltungsgericht Dresden heute Mittag den Eilanträgen der Rechten stattgegeben.
Somit ist die Entscheidung der Stadt Dresden, die angemeldeten Einzelveranstaltungen zu einer Kundgebung zusammenzufassen, rechtswidrig.

Aus der Pressemitteilung des Dresdner Verwaltungsgerichts:

Die Landeshauptstadt Dresden kann drei – von verschiedenen Personen bzw. Gruppen des rechten politischen Lagers – angemeldete Versammlungen nicht zu einer einzigen stationären Kundgebung zusammenfassen und dafür einen gemeinsamen Versammlungsleiter bestimmen. Die gegen entsprechende Auflagen der Stadt gerichteten Eilanträge der Veranstalter hatten Erfolg (Az. 6 L 64/11, 6 L 65/11, 6 L 66/11).

[...] Die Richter weisen erneut darauf hin, dass gegen eine friedliche Versammlung, die den Anlass für Gegendemonstrationen bilde, nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstands eingeschritten werden dürfe. Behördliche Maßnahmen müssten sich primär gegen Gegendemonstranten richten. Insofern sei das von der Versammlungsbehörde mit der Polizei entwickelte Trennungskonzept – das vom Gericht bisher akzeptiert worden sei – konsequent durchzusetzen. Daran bestünden indes Zweifel, da die Behörde Gegendemonstrationen auch auf der Altstädter Elbseite zulasse. Das Gericht wiederholte seine Feststellung, dass sich die Behörde nicht auf einen selbst geschaffenen Notstand berufen könne.

www.dresden-nazifrei.com
Störungsmelder-Blog – Nächster Halt: Sitzblockade in Dresden

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