Stadt Dresden untersagt Aufmarsch am 19. Februar
Die Versammlungsbehörde der Stadt Dresden hat am Mittwochabend die Bescheide an die Versammlungsanmelder für den 19. Februar in Dresden versendet.
Es wurden gegenüber vielen der 80 Veranstaltungsanmeldungen Auflagen erteilt, darunter befinden sich auch drei Anmeldungen aus dem rechtsextremen Lager.
Diesen wurde die Auflage erteilt, die geplanten Einzelveranstaltungen zeitgleich an einem Ort als stationäre Kundgebung durchzuführen – wogegen diese mittlerweile beim Verwaltungsgericht Dresden Klagen eingereicht haben.
Die Begründung für die Auflagen ist laut Aussage des Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch
[...] die erhöhte Anzahl und Gewaltbereitschaft aller extremistischen Teilnehmer.
Zudem werden am Wochenende aufgrund anderer Einsätze (u.a. beim gerade stattfindenden Castor-Transport) vorraussichtlich weniger Polizeibeamte zur Verfügung stehen als am vergangenen 13. Februar.
Polizeipräsident Dieter Hanitsch:
Der 19. Februar ist zudem ein Samstag. Das öffentliche Leben ist dann ein anderes. Neben Touristen werden viele den Tag auch zum Einkaufen nutzen. Gerade sie verlangen von der Polizei, und das zu Recht, Schutz. Damit müssen wir mehr Aufgaben erfüllen und das mit voraussichtlich weniger Einsatzkräften als am vergangenen Sonntag.
Der Ort für die Kundgebung der JLO wurde nicht bekannt gegeben, es soll sich aber um einen Bereich ausserhalb der Dresdner Innenstadt handeln.

Und abgeschmettert
Und zugelassen.
Dresden. Neonazis dürfen an diesem Samstag an drei unterschiedlichen Orten in Dresden aufmarschieren. Das hat das Dresdner Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Demonstrationen und Kundgebungen verschiedener Anmelder dürfen nicht zu einer gemeinsamen Veranstaltung zusammengefasst werden, hieß es zur Begründung. Dies sei nicht von den Vorschriften des Versammlungsgesetzes gedeckt. Eine entsprechende Auflage der Stadt Dresden ist damit unwirksam.
Die Versammlungsbehörde hatte anstatt von drei Aufmärschen der Rechtsextremen – geplant waren Treffen in Prohlis, der Innenstadt und in Cotta – nur eine Kundgebung erlaubt. Und das ohne Marsch. Angedacht war ein Bereich in Cotta. Nach dem Rückschlag für die Stadt laufen “jetzt die Abstimmungen”, sagte ein Sprecher kurz nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung. Dabei wird auch geklärt, ob die Stadt gegen den Dresdner Entscheid vorgeht – und die nächste Instanz anruft. Am Nachmittag will die Stadt dazu Stellung nehmen. Sollte das Oberverwaltungsgericht angerufen werden, könnte erst am Sonnabendfrüh klar sein, wo und in welcher Form die Rechten demonstrieren dürfen.
Die Einschränkung der Neonazis auf einen Treffpunkt war von der Stadt mit Sicherheitsbedenken begründet worden. Die Polizei rechnet am Sonnabend mit 4.000 Rechten und rund 20.000 Gegendemonstranten. (dpa/szo)
[...] Dresden heute Mittag den Eilanträgen der Rechten stattgegeben. Somit ist die Entscheidung der Stadt Dresden, die angemeldeten Einzelveranstaltungen zu einer Kundgebung zusammenzufassen, [...]
[...] Dresden heute Mittag den Eilanträgen der Rechten stattgegeben. Somit ist die Entscheidung der Stadt Dresden, die angemeldeten Einzelveranstaltungen zu einer Kundgebung zusammenzufassen, [...]
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