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PolVO BRN 2010

von am 17 Juni 2010 3 Kommentare

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Wie in den vergangenen Jahren gibt es auch in diesem wieder anläßlich der BRN eine Polizeiverordnung – kurz die PolVO BRN 2010.
Erlassen wird sie durch die Bürgermeisterin und gilt für den Zeitraum vom 18. Juni, 15 Uhr, bis zum 21. Juni, 6 Uhr.

Hier mal meine Kurzfassung:

§ 1 Zeitlicher Geltungsbereich
Siehe 2. Satz dieses Textes

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Siehe obige Grafik

§ 3 Außer-Kraft-Setzung PolVO Alkoholabgabeverbot Neustadt
Das Verbot der Alkoholabgabe „über die Straße“ durch Kneipen wird vom 18.06 um 22 Uhr bis 19.06 um 1 Uhr, vom 19.06 um 22 Uhr bis 20.06. um 1 Uhr außer Kraft gesetzt.

§ 4 Verweis auf Erlaubnisvorbehalt
Sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten im öffentlichen Verkehrsraum, die über den straßenrechtlichen Gemeingebrauch hinausgehen und für die keine Erlaubnis erteilt wurde, sind nicht gestattet.

§ 5 Verkaufs-, Verbringungs- und Ausbringungsverbote
Ambulante Händler dürfen weder Glasflaschen noch -gläser verkaufen.
Gaststätten ist dies gestattet mit der Maßgabe, das die Getränke ausschließlich an Ort und Stelle verzehrt werden.
Einzelhändler dürfen keine Glasflaschen verkaufen – das Verbot gilt nicht am 18.06. von 15 – 19 Uhr und am 19.06. von 8-14 Uhr.
Glasflaschen dürfen von den Besuchern nicht (wie auch in den vergangenen Jahren) in den in der obigen Grafik rot eingerahmten Bereich mitgebracht werden – dieses Verbot gilt wiederum nicht am 18.06 von15-19 Uhr und am 19.06. von von 8-14 Uhr.
Das Ausbringen von Stroh, Heu, Sägespänen oder ähnlichem brennbaren Material in den öffentlichen Verkehrsraum ist verboten.

§ 6 Lärmschutz
In der Nacht vom 18. zum 19.06 und in der Nacht vom 19. zum 20.06. sind jeweils ab 1 Uhr sämtliche lärmintensiven Aktivitäten einzustellen.Dies betrifft insbesondere musikalische Darbietungen jedweder Art.
Am 20.06. sind sämtliche Festaktivitäten bis 21 Uhr zu beenden.

§ 7 Entzündungsverbote
(1) Das Entzünden von Lager- und Tonnenfeuern ist verboten. Ebenso das Mitführen sowie Entzünden von Feuerwerkskörpern.

§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen obige Paragraphen sind in Augen der Gesetzeshüter eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldstrafen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro geahndet werden.

Hinweis zum Thema Parken:
Ab morgen früh (18.06.) 9 Uhr bis zum Montag (21.06.) morgen 6 Uhr ist das Parken im Festgebiet (rot eingerahmter Bereich der obigen Grafik) ausnahmslos verboten, Fahrzeuge werden rigoros abgschleppt!

Nicht das es dann morgen Mittag wieder heißt: Die Neustadt wird abgeschleppt

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3 Kommentare »

  • AntonLauner sagte:

    Nicht zu vergessen, auf der Tannenstraße ist Parken auch verboten. Ab morgen 7.00 Uhr.

  • AntonLauner sagte:

    Paragraph 4 ist mein absoluter Favorit.

  • Jan-Thomas sagte:

    Ein Satz den man sich definitiv einprägen sollte ;-)

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