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Überprüfung der Videoüberwachung Alaunstraße

von am 3 Dezember 2008 6 Kommentare

Johannes Lichdi von den GRÜNEN hatte kürzlich eine Kleine Anfrage an das Innenministerium gestellt, da er die weitere Notwenigkeit einer Kamerüberwachung der Alaunstraße bezweifelt.
Jetzt sind die Antworten da und wie versprochen informieren wir darüber weiter (ich stelle die Fragen nochmal in kursiv voran).

1. Wie viele Straftaten wurden in dem durch die Videoüberwachung erfassten Bereich der Dresdner Neustadt in den Jahren 2005, 2006, 2007 und 2008 jeweils registriert?
Antwort:
2005 – 343
2006 – 404
2007 – 427
2008 (1.-3. Quartal) – 272

2. Welche in dem durch die Videoüberwachung erfassten Bereich der Dresdner Äußeren Neustadt begangenen Straftaten konnten mittels des durch die Überwachung gewonnenen Bildmaterials aufgeklärt werden?
Antwort: Die Aufklärung von Straftaten setzt das Zusammenspiel einer Vielzahl von Ermittlungshandlungen voraus. Videoaufnahmen sind dabei oftmals hilfreich, lassen für sich allein betrachtet jedoch keine absoluten Rückschlüsse auf den Ermittlungserfolg zu.
Im Folgenden sind die einzelnen aufgeklärten Straftaten auf der Alaunstraße angegeben, bei denen Videoaufzeichnungen in die Ermittlungen einbezogen werden konnten.
Körperverletzungsdelikte: 4
Sachbeschädigung: 2
Beleidigung: 1
Hausfriedensbruch: 1
Gefährdung des Straßenverkehrs: 1

3. Welche in dem durch die Videoüberwachung erfassten Bereich der Dresdner Äußeren Neustadt begangenen Straftaten, die nach der Installation der Kameraanlage stattgefunden haben, konnten nicht aufgeklärt werden?
Antwort: Seit dem 01.02.2008 wurden im gesamten Bereich der Alaunstraße bei der PD Dresden 135 Straftaten registriert, die bisher nicht aufgeklärt werden konnten.

4. Inwiefern wird die Bewertung des Landesdatenschutzbeauftragten zum Anlass genommen, den Einsatz der Videoüberwachung in der Dresdner Neustadt zu überprüfen?
Antwort: In der Einrichtungsordnung ist vorgesehen, beginnend ab der Inbetriebnahme der Videoüberwachung alle zwei Jahre zu prüfen, ob der Einsatz der Videoüberwachung auf der Alaunstraße zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verhältnismäßig ist.

5. Welche Ereignisse der Jahre 2007 und 2008 begründen die fortgesetzte Einschätzung des videoüberwachten Bereichs in der Äußeren Dresdner Neustadt als Kriminalitätsschwerpunkt im Sinne von § 38 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen.
Antwort: Der videoüberwachte Bereich, insbesondere der Platz vor der Lokalität „Scheune“, ist zentraler Trteffpunkt zahlreicher Personen- und Jugendgruppen, von denen wiederkehrend vor allem Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigungen begangen werden. Beispielsweise wurde im Juni 2008 durch eine Gruppe Unbekannter auf der Alaunstraße eine Pyramide aus Pappkartons errichtet und entzündet.

Fazit?
9 aufgeklärte gegenüber 135 nicht aufgeklärten Straftaten rechtfertigen laufende jährliche Kosten von 10.000 Euro?
Wenn das so ist dann muss das wohl so sein…

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6 Kommentare »

  • Michi sagte:

    Wer noch mehr zur videoüberwachung in der Neustadt lesen will: auf http://www.neustadtgruene.de gibts Fakten und nen lesenswerten Kommentar.

  • Weißer Ring sagte:

    Jede durch die Videokamera aufgeklärte oder verhinderte Straftat hilft einem Menschen!

    Wenn man selbst Opfer einer Straftat wird, dann ist man dankbar für deren Aufklärung und lobt auch solche Mittel zum Zweck.

  • troll sagte:

    seit wann kümmert sich der weiße ring um Sachbeschädigung / Beleidigung / Hausfriedensbruch und Gefährdung des Straßenverkehrs?

    Im ernst: Das ist KEIN Argument. Für Kameras in Tiefgaragen und anderen dunklen, einsamen Plätzen sicherlich ja, für die Kamera an der Scheune garantiert nicht

  • michi sagte:

    “Die einzelne Videokamera mag für sich
    gesehen sinnvoll und nützlich sein. Aber viele
    aneinandergereihte sinnvolle und nützliche
    Videokameras sind gleichwohl freiheitstötend.“
    Dr. Helmut Bämler Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein a.D.

    Es gilt andere Lösungen zu finden, wider der präventiven Videoüberwachung.

  • Olaf sagte:

    Da hat der weiße Ring schon Recht, aber die Frage ist, ob man für das Geld nicht noch weitere Straftäten verhindern könnte. Präventive Wirkung scheint ja bei der Videoüberwachung nicht gegeben zu sein. Zudem werden sich die Jugendlichen dann einfach woanders treffen und prügeln.

  • Matthias sagte:

    Mal abgesehen, dass ein aufgeklärter Fall nicht zwangsläufig einen Nutzen für das Opfer / den Betroffenen darstellt: bei Videoüberwachung steht sinniger Weise immer die Prävention im Vordergrund. Dass Videoüberwachung jedoch dafür wenig zweckmäßig ist, dagegen spricht z.B. .

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